07.02.2010 09:00 Alter: 15 Jahre
Mängelbeseitigung bei Neuwagen auch nach einem Jahr
Tritt bei einem Neuwagen innerhalb des ersten Jahres ein Mangel auf, ist in aller Regel zu vermuten, dass er bereits vor der Auslieferung vorlag. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung besteht aber auch noch nach mehr als zwölf Monaten und vor Ablauf von zwei Jahren. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 8 U 34/08) informierten der Deutsche Anwaltsverein (DVA) und der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).