Kommune muss vor Schlaglöchern warnen
Eine Gemeinde muss mit Schildern auf Schlaglöcher hinweisen, sonst haftet sie bei daraus resultierenden Schäden am Fahrzeug.
Haftung: Eine vehrkehrssicherungspflichtige Kommune haftet wegen Amtspflichtverletzung, wenn sie trotz der Kenntnis von Vertiefungen in der Straße mehrere Tage lang keine Warnschilder aufgestellt oder die Geschwindigkeit nicht auf 10km/h herabgesetzt hat. Die Kommune haftet gerade auch dann, wenn sie im gleichen Zeitraum bei anderen Nebenstraßen sogar Vollsperrung wegen offenbar erheblicher Straßenschäden angeordnet hat.
Im vorliegenden Fall traten in einer Nebenstraße nach einer Frostperiode muldenförmige Vertiefungen auf. Die Pflastersteine ragten hier zwar nicht senkrecht, aber in einem Winkel von 45 Grad zur Horizontalen schräg aneinander hoch. Obwohl der Fahrer die Geschwindigkeit auf Grund der bemerkten Spurrillen von zulässigen 60km/h auf 30km/h reduzierte, wurde das Fahrzeug an der Ölwanne beschädigt.
§ Bundesgerichtshof Aktenzeichen VIII ZR 317/09