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13.01.2010 08:41 Alter: 15 Jahre
Von: Carsten Kempfert

GAP - Versicherung bei Leasing oder Finanzierung

Gemäß den derzeit gültigen Kraftfahrtversicherungsbestimmungen wird bei Diebstahl oder Totalschaden eines PKW lediglich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges als oberste Erstattungsgrenze ersetzt. Das passiert unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist und wer den Schaden verursacht hat. Besonders in den ersten zwei Jahren, in denen der Wertverlust des Fahrzeuges am höchsten ist, entstehen so für den Halter ungedeckte Risiken (Deckungslücke).

Die so entstehende Lücke (engl. Gap) kann bei Leasing oder Finanzierungen mit einer Differenz-Kaskoversicherung (GAP-Versicherung) geschlossen werden. Diese Versicherung ersetzt in einem Schadenfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (dies ist in der normalen Kaskoversicherung versichert), und der vertraglichen Restforderung des Leasing- oder Kreditgebers. Leider bieten nicht alle Versicherungsgesellschaften diese GAP-Deckung an, und der Kunde merkt dies erst im Schadenfall, wenn er die Restforderung des Leasing- oder Kreditgebers aus eigener Tasche bezahlen muss.

Ihre Vorteile der GAP-Versicherung im Überblick

  1. Keine zusätzlichen Kosten im Schadenfall
  2. Keine Streitigkeiten zwischen Leasingnehmer, Leasinggesellschaft und Versicherung
  3. Ab Vertragsbeginn gegen Risiken abgesichert

 

Empfehlung von FSE.deSichern Sie sich bei einem Leasingvertrag oder einer Finanzierung mit einer GAP-Versicherung (z.B.: SantanderSafe bei der Santander Consumer Bank) mit bis zu 48 Monaten gegen das GAP-Risiko ab.

 

(Quelle: Carsten Kempfert)