08.02.2010 08:07 Alter: 15 Jahre
Auto an Kreuzung abgewürgt - Hintermann muss zahlen
Wird ein Fahrschulwagen an einer Kreuzung abgewürgt und fährt der Hintermann auf, muss der Auffahrende den gesamten Unfallschaden bezahlen. So das Landgerichts München (Az. 19 S 14217/05) entschieden.